Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Diese
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Diese
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, also für natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen
in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(1) Alle Angebote auf unseren Internetseiten sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere bei
Preisen, Abbildungen und Prospekten. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder
Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Mit der
Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Unternehmer verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung
gegenüber uns oder gegenüber einem unserer Vertreter liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer
erklärt werden.
(3) Der
Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit
unserem Zulieferer. Der Unternehmer wird
über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird, soweit bereits erbracht, unverzüglich zurückerstattet.
(4) Bei
Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Unternehmer schriftlich eine Nachfrist
von mindestens 14 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist eine
weitere Frist von mindestens 10 Tagen zu setzen. Ist auch diese Nachfrist
fruchtlos verstrichen, so kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in Betracht, es sei denn, die
Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem
unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 3 Annahmeverzug
Gerät der Unternehmer mit
seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen,
in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens
10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Gewährleistung
(1) Für Mängel
an der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung geleistet.
(2) Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmern jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
Der
Unternehmer muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast
für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(3) Wählt der
Unternehmer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt
vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und
Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer
Erfüllungsgehilfen die Vertragsverletzung grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar
arglistig verursacht haben.
(4) Die
Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware 6 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt
hat (§ 4 Abs. 2).
(5) Als
Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von
unserer Seite oder des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe dar.
(6) Erhält der
Unternehmer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn
der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(7) Garantien
im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Gefahrübergang – Versendung
(1) Der
Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers. Die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an
den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
(2) Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist.
(3) Gibt der
Unternehmer keinen besonderen Versandwunsch an, so versenden wir die Ware nach
dem uns geeignet erscheinenden Versandweg.
(4) Festgestellte
Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen und die Ware ist mit einer
Anerkenntniserklärung der Spedition, Post, Bahn oder eines sonstigen
Paketdienstes sowie einer Abtretungserklärung des Unternehmers an uns
einzusenden. Hiernach kann eine Ersatzlieferung durch uns erfolgen, soweit die
Voraussetzungen einer Inanspruchstellung des Transportunternehmens gegeben sind
und der Unternehmer alle hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen
überreicht hat.
§ 6 Vergütung
(1) Bei Auslieferung der Ware an den Unternehmer wird die Rechnung erstellt. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen
können. Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn noch Forderungen aufgrund mindestens noch einer
weiteren bereits fälligen Rechnung offen stehen oder die auf der Rechnung angegebene Zahlungsart dies nicht zulässt.
(2) Beim
Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der Transportkosten (siehe
§ 5 Abs. 1).
(3) Wir sind
nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Nehmen wir jedoch in
Einzelfällen Wechsel an, so gehen etwaige Diskont- und Einziehungsspesen zu
Lasten des Unternehmers.
(4) Der
Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Unternehmer kann
ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben
Vertragsverhältnis beruht.
(5) Tritt
Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, den Unternehmer von weiteren
Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und
ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. In Ausnahmefällen,
insbesondere wenn der Unternehmer dringend auf die Belieferung angewiesen ist,
was dieser nach Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts unverzüglich
anzuzeigen und zu belegen hat, wird nach bereits erteilter Bestätigung durch
uns eine Belieferung nach Vorkasse oder per Nachnahme erfolgen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir
behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der
Unternehmer sämtliche Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung
vollständig beglichen hat.
(2) Der
Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.
(3) Der
Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer diese auf eigene
Kosten regelmäßig durchzuführen.
(4) Der
Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmer verpflichtet sich weiterhin bei
Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen durch
Dritte, den Pfändenden sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen mündlich
sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und
auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen. Einen Besitzwechsel
der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Standortwechsel hat uns der
Unternehmer, soweit noch Eigentumsvorbehalt besteht, ebenfalls unverzüglich
anzuzeigen. Der Unternehmer hat jederzeit auf Verlangen nachzuweisen, wo sich
die Vorbehaltsware befindet.
(5) Wir sind
berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 3 und 4 dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(6) Die Be-
und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im
Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die uns nicht
gehören, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum
Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt ist.
§ 8 Geheimhaltungsvereinbarung Online-Shop, Vertragsstrafe
(1) Der Benutzer des Online-Shop (Benutzer) ist damit einverstanden, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln, die ihm in diesem Bereich zugänglich gemacht werden, soweit diese nicht offenkundig sind. Insbesondere verpflichtet sich der Benutzer, Inhalte des Online-Shop, welche nicht offenkundig sind, wie alle angegebenen Preise (EK-Preis, UVP), Produktinformationen oder Sonderaktionen, nicht an Dritte weiter zu geben, sonst zugänglich zu machen oder, etwa in Form von Ausdrucken und/oder Kopien, zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung des Online-Shop ist nur demjenigen Benutzer gestattet, der insoweit registriert ist und dem ein entsprechendes Passwort für den Zugang zum Online-Shop zugeteilt worden ist. Etwaigen anderen Mitarbeitern aus dem Unternehmen des angemeldeten Benutzers ist die Nutzung nur mit schriftlichem Einverständnis von Helbig Großhandel gestattet. Der Benutzer ist zudem verpflichtet, die ihm zugeteilten Registrierungsdaten, besonders das Passwort, geheim zu halten und keiner Dritten Person zugänglich zu machen.
(2) Der Benutzer verpflichet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen obige Geheimhaltungsvereinbarung aus Ziffer (1).
§ 9 Urheberrecht
(1) Alle durch uns veröffentlichten und dargestellten Textdaten sowie Bilddaten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kopiert oder andersweitig verwendet werden. Daher ist eine unerlaubte Nutzung durch Dritte rechtswidrig. Wir bemühen uns die Rechte Dritter und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Sollte es dennoch zu Urheberrechtsverletzungen kommen, so kann es sich nur um ein Versehen handeln. Wir bitten um entsprechende Nachricht an uns ohne Kostennote. Zurecht beanstandete Inhalte Dritter werden natürlich umgehend von dieser Internetpräsenz entfernt, ohne daß die Einschaltung eines Rechtsbeistands von ihrer Seite aus notwendig wäre. Eine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt akzeptieren wir in keinem Fall, wir weisen diese daher in vollem Umfang zurück. Wir behalten uns vor, Gegenklage wegen Verletzung des § 9 unserer AGB einzureichen.§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt
das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand der AGB Januar 2019